Unterstützung im Alltag

Entlastungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 Euro zur Entlastung der Pflegeperson oder Angehörigen zur Verfügung, diese können nur als Sachleistungen genutzt werden.

  • Beschäftigungsangebote wie Gedächtnistraining, Vorlesen, gemeinsames Kochen, Spaziergänge
  • Hauswirtschaft
  • Einkauf
  • und vieles mehr, worüber wir Sie gern informieren.

Verhinderungspflege

Auszeiten für pflegende Angehörige ab Pflegegrad 2 – wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für 28 Tage und bis zu 1.612 € je Kalenderjahr. Wir übernehmen Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege nach Pflegekatalog. Diese beinhalten die Grundpflege, Hauswirtschaft und Betreuung.

Beratungsbesuche

Der Beratungsbesuch soll eine Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegeperson sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen.

  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI:
    Pflegebedürftige, die den Pflegegrad 2 und 3 beziehen, müssen einmal halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch wahrnehmen
  • Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben (Pflegegrad 1 oder Kombinationsgeldempfänger) können auf freiwilliger Basis halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen